Die Madrider Regierung verhängt Geldstrafen wegen Aussetzen von Hunden, die von der ALBA aufgelesen wurden

Die Madrider Regierung hat Geldbussen von je 2.404,06 Euro über die Besitzer von drei Hunden, die sie ausgesetzt hatten, verhängt. In allen drei Fällen hatte ALBA Anzeige erstattet und Beweise vorgelegt, dass die Hunde Express, Pulga und Chileno von ihren Besitzern ausgesetzt worden waren.

Schon im Jahre 2003 wurden die Anzeigen seitens der ALBA erstattet und erst drei Jahre später sprach das Gericht das Urteil aus. Seitdem hat ALBA viele Hundebesitzer wegen Aussetzen ihrer Tiere angezeigt und sie alle haben ab sofort mit Geldstrafen zu rechnen. Es ist nur eine Frage der Zeit! Gegen diese Urteile kann kein Einspruch erhoben werden und bei Nicht-Bezahlung der Geldbussen werden die Beträge automatisch den Konten der Straftäter belastet.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich in diesen Fälle um die von der E.U. festgelegten Mindestbeträge handelt. In schlimmeren Fällen von Tierquälerei können die Geldstrafen bis auf 9.000 Euro ansteigen und die Täter müssen mit bis zu 2 Jahren Gefängnis rechnen.

Folgender Text wurde diesbezüglich im Madrider Staatsanzeiger veröffentlicht:

Im Mai 2003 erstattete ALBA Anzeige gegen Herrn PEDRO LUIS CAMPOS MOLINA wegen Aussetzens des Hundes, der mit dem Microchip Nummer 985100009748875 gekennzeichnet war und bei uns den Namen CHILENO erhielt. Im Oktober 2005 verhängt das Madrider Amt für Wirtschaft und Technologische Innovation über Herrn Pedro Luis Campos Molina wegen einer schweren Straftat gem. Artikel 24.3.e) des Gesetzes 1/1990,“ AUSSETZEN EINES HAUSTIERES“ eine Geldbusse von ZWEITAUSENVIERHUNDERTUND VIER EURO und 6 CENTS. (2.404,06 euros).

Im November 2003 zeigte die ALBA Herrn PEDRO CAMPOS MIGUEL wegen Aussetzens seines Hundes PULGA, identifiziert mit der Chipnummer 410447237E an. Im November 2005 verhängt das Amt für wirtschaft und Technologische Innovation eine Geldstrafe Über Herrn Pedro Campos Miguel wegen eines schweren Vergehens an seinem Hund gem. Artikel 24.3.e.) des Gesetzes 1/1990 von ZWEITAUSENDVIERHUNDERTVIER EURO UND 6 CENTS(2.404,06 euros).

Im Februar 2004 zeigte ALBA Frau RAFAELA MARTINEZ MOLINA wegen Aussetzens ihres Hundes Express, identifiziert mit der Microchipnummer 117639670A, an. Im August 2005 verhängt das Amt für Wirtschaft und Technologische Innovation über Frau Rafaela Martinez Molina eine Geldstrafe wegen schwerer Misshandlung ihres Hundes gem. Artikel 24.3.e) des Gesetzes 1/1990, über ZWEITAUSENDVIERHUNDERTVIER EURO UND 6 CENT (2.404,06 euros).

Unten können Sie die Fotos der Hunde Chileno, Express und Pulga sehen, nachdem sie von ihren neuen Famlien adoptiert wurden.

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